Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltend für Verträge zwischen der NeonKern GmbH i.G., Oranienstraße 24, 10999 Berlin, und Geschäftskunden über Beratungs-, Architektur-, Daten- und Umsetzungsleistungen rund um die digitale Transformation.
Stand:
1. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, NeonKern stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
- Angebote von NeonKern sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Der Vertrag kommt durch Gegenzeichnung des Angebots/SOW oder durch Beauftragung in Textform zustande.
3. Leistungsarten
- Pakete (Werkleistungen): Fest definierte Lieferobjekte mit Abnahme.
- Beratung (Dienstleistungen, Zeit & Material): Tätigwerden mit fachlicher Sorgfalt, kein konkreter Erfolg geschuldet.
- Service-Retainer: Kontingente für Weiterentwicklung/Support gemäß SLA-Regelungen.
4. Mitwirkungspflichten
- Der Kunde stellt rechtzeitig erforderliche Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen bereit.
- Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verschieben Termine angemessen und können Mehraufwände verursachen.
5. Abnahme
- Bei Werkleistungen erfolgt die Abnahme nach Übergabe der Lieferobjekte. Teilabnahmen sind zulässig.
- Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen unter Benennung wesentlicher Mängel verweigert oder die Leistung produktiv nutzt.
6. Änderungsmanagement
- Änderungswünsche werden in einem Änderungsprotokoll dokumentiert.
- Auswirkungen auf Umfang, Termine, Vergütung werden vor Umsetzung schriftlich vereinbart.
7. Vergütung & Zahlung
- Pakete: 50% bei Beauftragung, 40% nach Zwischenabnahme, 10% bei Abnahme; jeweils zzgl. USt.
- Zeit & Material: monatliche Abrechnung; Zahlungsziel 14 Tage netto.
- Reisekosten/Spesen nach Vereinbarung und Nachweis.
- Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; Zurückbehaltung/Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
8. Rechte an Arbeitsergebnissen
- Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den spezifischen Arbeitsergebnissen gemäß Vertrag.
- Vorbestehendes Know-how, Methoden und generische Bausteine verbleiben bei NeonKern; der Kunde erhält daran ein Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung.
9. Open-Source & Drittsoftware
- Einsatz unter Beachtung der jeweiligen Lizenzen; Lizenztexte werden bereitgestellt.
- Für proprietäre Software gelten die Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
10. Vertraulichkeit
- Beiderseitige Geheimhaltung über nicht offenkundige Informationen; gilt über das Vertragsende hinaus.
11. Referenzen & Kommunikation
- Nennung als Referenz nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung.
- Projektkommunikation über vereinbarte Kanäle und Verantwortliche.
12. Gewährleistung
- Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte; Nachbesserung hat Vorrang.
- Für Dienstleistungen wird kein konkreter Erfolg geschuldet; es gilt die fachgerechte Leistungserbringung.
13. Haftung
- NeonKern haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem ProdHaftG.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NeonKern nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
- Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14. Datenschutz
- Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzgesetze. Details enthält die Datenschutzerklärung.
- Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
15. Subunternehmer
- NeonKern darf geeignete Subunternehmer einsetzen; die Verantwortung für Vertragserfüllung bleibt bei NeonKern.
16. Laufzeit & Kündigung
- Pakete enden mit Abnahme. Zeit-&-Material/Retainer sind monatlich kündbar zum Monatsende mit 14 Tagen Frist, sofern nicht anders vereinbart.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
17. Nichtabwerbung
- Die Parteien werben während der Vertragslaufzeit und 6 Monate danach keine jeweils unmittelbar eingesetzten Mitarbeitenden der anderen Partei ab, es sei denn, die andere Partei stimmt zu.
18. Höhere Gewalt
- Bei Ereignissen höherer Gewalt werden Fristen angemessen verlängert. Beide Parteien informieren sich unverzüglich.
19. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Berlin.
- Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (salvatorische Klausel).
Kontakt
NeonKern GmbH i.G. · Oranienstraße 24, 10999 Berlin · Tel. +49 30 25559807 · neonkern@gmail.com